Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Wir bieten wieder das bereits bewährte und bekannte Seminar über die Abrechnung an.  Da es jedoch in der Vergangenheit zu Missverständnissen kam, haben wir die Abrechnung auf drei Seminare unterteilt.

Teil 1 – Umgang mit dem GebüH – Basiswissen um die Abrechnung
Teil 2 – Zusatzversicherungen oder andere Kostenträger übernehmen die Leistung zum Teil oder komplett nicht. Warum?
Teil 3 – Umgang mit dem GebüH – Basiswissen um die Abrechnung für Heilpraktiker für Psychotherapie

 

Zielgruppe: Heilpraktiker für Psychotherapie und Anwärter für HP-Psychotherapie


Ziel des Seminares:

Ziel von diesem Seminar ist es den Teilnehmern Grundsätzliche Dinge zu vermitteln wie z.B. Welche Angaben müssen auf einer Rechnung enthalten sein (z.B. Name, Anschrift,…) und welche Angaben können auf einer Rechnung enthalten sein wie z.B. Sprechzeiten.

Es werden Begriffe erklärt wie „Behandlungsvertrag“, „medizinisch Notwendig“, „Dokumentationspflicht“, „Diagnose und Diagnosefindung“ bzw. wie ich eine gestellte Diagnose auch nachvollziehbar gegenüber der PKV / ZV mache.

Wir machen einen kurzen Ausflug in die Berufsordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie, sprechen kurz über Berufshaftpflichtversicherung, die Dokumentationspflicht und ähnliche Themen.

Außerdem werden die Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker Psychotherapie  (GebüH) durchgegangen. Es wird erläutert, wann ich welche Ziffer abrechnen kann / muss oder warum welche Ziffern nicht immer kombinierbar sind. Hier liegt auch der Unterschied in den Seminaren Abrechnung Teil-1 und Abrechnung Teil-3. Auf manche Ziffern gehen wir in diesem Seminar nicht ein, da die Psychotherapeuten diese nicht benötigen. Dafür liegt ein Schwerpunkt bei den Ziffern 19.X bis 20.1. Die Erfahrung zeigt, dass selbst Kollegen welche schon länger Rechnungen schreiben Ihren Gewinn steigern können, weil Sie Ihre Rechnungsstellung mit diesem Wissen einfach optimieren können und die Kostenträger dies auch problemlos übernehmen, da es für sie nachvollziehbar ist. In der Fortbildung werden auch viele Musterrechnungen durchgesprochen so das auch „Neulinge“ sehen, wie die Abrechnung korrekt erfolgen kann.

Darüber hinaus gibt es noch viele Informationen rund um das Thema Abrechnung.

Hier die Daten:

 

Veranstaltungsdatum:

Samstag 21. Oktober 2023 von 9:00 bis 17:00 Uhr (Seminarbeginn 9:30 Uhr)

 

Veranstaltungsort:

80686 München (Stadtteil Laim)
Gotthardstraße 44 (im vierten Stock)
in den Räumen von  „Physio Süd-West“

Tiefgaragenstellplätze im Haus sind gegen Gebühr vorhanden

Für Mitglieder der UDH: 59,00 Euro
Nichtmitglieder: 89,00 Euro

 

Warum weicht der Seminarbeginn von der Seminarzeit ab?

Ganz einfach. Wir wollen, dass Ihr entspannt anreisen könnt. Ab 9:00 Uhr würden wir gerne mit Euch „Frühstücken“. Ihr braucht dafür nichts mitzubringen. Wir sorgen für das „leibliche Wohl“.

 

für die Anmeldung bitte eine Mail mit dem Betreff „Abrechnung Teil 3“ an:

Anmeldung@UDH-Bayern.de 

 

Über die Dozentin – Frau Brigitte Wimmer:

 

Für uns ist Frau Brigitte Wimmer in der Abrechnung als Referentin tätig. Frau Wimmer blickt auf über dreißig Jahre Berufserfahrung zurück, in denen Sie für eine Private Krankenversicherung in der Abrechnung – auch in der Abrechnung von Heilpraktikerrechnungen – tätig war. Außerdem ist Frau Wimmer eine Kollegin, heißt, Sie hat selbst die Ausbildung zum Heilpraktiker absolviert und diese mit Erfolgreicher Prüfung beendet. Neben Ihrer Tätigkeit für die Private Krankenversicherung kann Frau Wimmer also auch auf Ihre Erfahrungen als Heilpraktikerin in eigener Praxis zurückgreifen.

Über die Grenzen von Bayern hinaus ist Frau Wimmer bekannt geworden durch ein Fachbuch zum Thema Abrechnung. Title: „Der Wimmer“. Aktuell steht Sie dabei vor einer weiteren, aktualisierten Auflage, welche neue Therapieverfahren wie z.B. die Inhalative Sauerstofftherapie, kurz IHHT, aufgenommen hat und andere Therapieverfahren aus Sicht der Abrechnung auf den neuesten Stand bringt, soweit dies notwendig war.

Zudem ist Sie als Gutachterin für Heilpraktikerrechnungen ausgebildet und nach wie vor als solche auch ansprechbar. Sie erfüllt dabei die Kriterien der Union Deutsch Heilpraktiker des Bundesverbandes sowie der DDH (Dachverband Deutscher Heilpraktiker).

So kann Sie aufgrund Ihrer langen praktischen Erfahrung sowohl den Standpunkt der Kostenträger (PKV – Private Krankenversicherung und ZV – Zusatzversicherung) darstellen als auch den Teil nachvollziehen den wir als Heilpraktiker wahrnehmen. Dies findet sich dann auch in vielen, kleinen, aber wichtigen praktischen Hinweisen, wie wir arbeiten sollten / könnten.

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