Die UDH-Landesverband Bayern e.V. unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern, außerordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.
Ordentliche Mitglieder
- besitzen eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß §1 HPG
- bzw. analog geltend eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 240,-€ (ordentliche Mitglieder)
- ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht
- bitte beachten Sie unser Angebot für Praxisbeginner: 120,-€ im ersten Jahr Ihrer Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder
- sind in Vorbereitung auf die Prüfung zum Heilpraktiker / -in.
- jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 120,-€ (außerordentliche Mitglieder)
- außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht
Fördermitglieder
- unterstützen den UDH – Landesverband Bayern e.V. finanziell.
- Der jährliche Mitgliedbeitrag beträgt 120,-€ (Fördermitglieder)
- Fördermitglieder haben kein Stimmrecht
Und so funktioniert es:
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Anmeldeformular herunterladen, anschließend bitte ausdrucken und ausfüllen:
2. Die ausgefüllten Unterlagen bitte an die Geschäftsstelle senden.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.