Die UDH-Landesverband Bayern e.V. unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern, außerordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 45,00 Euro
Ordentliche Mitglieder
- besitzen eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß §1 HPG
- bzw. analog geltend eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 240,-€ (ordentliche Mitglieder)
- ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht
Ordentliche Mitglieder nach Praxisgründung im ersten Jahr
- bitte beachten Sie unser Angebot für Praxisbeginner: 120,-€ im ersten Jahr Ihrer Mitgliedschaft
bei voller Leistung von uns als Verband. - mit Stimmrecht
Außerordentliche Mitglieder
- sind in Vorbereitung auf die Überprüfung zum Heilpraktiker / -in.
- jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 120,-€ (außerordentliche Mitglieder)
- außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht
Private Fördermitglieder
- unterstützen den UDH – Landesverband Bayern e.V. finanziell.
- Der jährliche Mitgliedbeitrag beträgt 120,-€
- Fördermitglieder haben kein Stimmrecht
Unternehmen / Gewerbe als Fördermitglieder
- unterstützen den UDH – Landesverband Bayern e.V. finanziell.
- Die Höhe des Beitrages wird frei verhandelt und ist in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar
- kein Stimmrecht
Und so funktioniert es:
Anmeldeformular herunterladen und ausfüllen, dann bitte Unterschreiben und als Brief oder elektronisch an uns senden.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.