Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Direkt zum Mitgliedsantrag

Die UDH-Landesverband Bayern e.V. unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern, außerordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 45,00 Euro

 

Ordentliche Mitglieder

  • besitzen eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß §1 HPG
  • bzw. analog geltend eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 240,-€ (ordentliche Mitglieder)
  • ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht

Ordentliche Mitglieder nach Praxisgründung im ersten Jahr

  • bitte beachten Sie unser Angebot für Praxisbeginner: 120,-€ im ersten Jahr Ihrer Mitgliedschaft
    bei voller Leistung von uns als Verband. 
  • mit Stimmrecht
 

Außerordentliche Mitglieder

  • sind in Vorbereitung auf die Überprüfung zum Heilpraktiker / -in.
  • jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 120,-€ (außerordentliche Mitglieder)
  • außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht
 

Private Fördermitglieder

  • unterstützen den UDH – Landesverband Bayern e.V. finanziell.
  • Der jährliche Mitgliedbeitrag beträgt 120,-€ 
  • Fördermitglieder haben kein Stimmrecht
 
Unternehmen / Gewerbe als Fördermitglieder
  • unterstützen den UDH – Landesverband Bayern e.V. finanziell.
  • Die Höhe des Beitrages wird frei verhandelt und ist in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar 
  • kein Stimmrecht
 

Und so funktioniert es:

Anmeldeformular herunterladen und ausfüllen, dann bitte Unterschreiben und als Brief oder elektronisch an uns sende

Hier geht es zum Mitgliedsantrag

   

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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