Schon immer Menschen, welche sich mit Krankheiten, Verletzungen, Leiden und Schwangerschaft auseinandergesetzt haben. Zunächst gab es keine politischen Systeme wie wir sie heute kennen und
die Definition „Heilpraktiker-Anwärter(in) der UDH-Bayern: da der Begriff „Heilpraktiker-Anwärter“ nicht rechtlich eindeutig definiert ist haben wir für uns als Berufsverband folgende Definition festgelegt: „Heilpraktiker-Anwärter(in)“