Einrichtungsbezogene Impflicht 20.Mai 22
Der BGH erklärte die Einrichtungsbezogene Impflicht am 19.05.22 für rechtens. Die „Corona-Impfpflicht“ für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich, und damit auch für Heilpraktiker, wurde vom BGH (Bundesverfassungsgericht) bestätigt. In Konsequenz bedeutet das für uns als Heilpraktiker, welche aktiv eine Praxis betreiben oder als Angestellte HP´s in einer Praxis tätig sind, dass sie geimpft sein …