Werte Kolleginnen und Kollegen,
mit Erstaunen haben wir im Internet folgende Überschrift gelesen:
Heilpraktiker-Gebühren: Branche startet eigene Reform 2026
Gleich in der ersten Zeile lautet der Text: „Heilpraktiker-Verbände führen…“. Wir als Union Deutscher Heilpraktiker haben mit dieser Meldung nichts zu tun. Welche Verbände auch immer hinter dieser Meldung stehen – wir nicht !
Diese „Analogliste GebüH 26“ ist kein neuer Branchenstandard. Er ist – soweit wir als UDH wissen – nicht im Konsens autorisiert und genehmigt.
Die Beihilfe kann hier nicht als Maßstab angesetzt werden, da dies Landes- und Bundesrecht ist. Vor allem sind auch schon mehrere Beihilfen aus der Erstattung ausgestiegen. Hinzu kommt, dass die Beihilfesätze einerseits weitestgehend deutlich unter dem jeweiligen Höchstbetrag des GebüH85 liegen und andererseits im Jahr 2012 in einer Nebenabrede mit mehreren Heilpraktikerverbänden vertraglich geregelt worden sich. Dieser Vertrag gilt unverändert.
In den meisten Verträgen der PKV (Privaten Krankenversicherungen) ist in den Bedienungen der Hinweis enthalten „Erstattung nach GebüH“. Es werden also keine höheren Kosten übernommen. Oft findet sich auch ein Hinweis in den Versicherungsbedingungen der wörtlich oder sinngemäß lautet „es werden keine Analogabrechnungen vergütet“.
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