und hier die ganzen Informationen:

Stellungnahme zum erneuten Antrag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der 51. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz vom 28. – 30. November 2025 in Hannover

https://antraege.gruene.de/51bdk/keine-erstattung-homoopathischer-leistungen-durch-gesetzliche-krankenk-57811

Dr. rer.nat. Klaus Zöltzer
Heilpraktiker, Dipl. Physiker
1. Vorsitzender Union Deutscher Heilpraktiker, LV Hessen
Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK)
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Naturheilbundes


 

Der Antrag der Grünen zur Streichung der Homöopathie-Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen enthält zahlreiche Widersprüche und ist wissenschaftlich, sozial und rechtlich problematisch[1],[2]. Im Folgenden werden vier zentrale Gegenargumente aufgezeigt.

1. Wissenschaftliche Studien belegen Wirksamkeit der Homöopathie

Die Behauptung, es gebe keinerlei wissenschaftliche Evidenz für eine Wirksamkeit homöopathischer Behandlungen über den Placeboeffekt hinaus, ist nachweislich falsch. Bis Ende 2023 wurden insgesamt 286 randomisierte, kontrollierte Studien zur homöopathischen Behandlung von 152 Krankheiten veröffentlicht, davon waren 166 placebokontrollierte Studien zu 100 verschiedenen Krankheiten[3]. Rund 42 % dieser Studien ergaben einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen. Weitere Meta-Analysen und klinische Studien kamen ebenfalls zum Ergebnis, dass homöopathische Präparate in bestimmten Indikationen spezifische Wirkungen zeigen, die über Placeboeffekte hinausgehen. Die Wissenschaftlichkeit konventioneller Medizin zeigt ähnliche Prozentsätze bei positiven, negativen und uneindeutigen Ergebnissen, sodass die pauschale Ablehnung der Homöopathie aus wissenschaftlicher Sicht sachlich nicht haltbar ist.[4],[5]

2. Patientenerfahrungen und Praxisberichte

Zahlreiche Patientinnen und Patienten äußern sich seit Jahren überwiegend positiv zu homöopathischen Behandlungen, betonen deren nachhaltigen Nutzen sowie eine Befähigung zur Selbstheilung – gerade bei chronischen oder therapieresistenten Beschwerden, wo die Schulmedizin häufig keinen ausreichenden Erfolg erzielt. Erfahrungsberichte zeigen, dass Homöopathie insbesondere in der Hausarztpraxis häufige Symptome und Krankheitsbilder erfolgreich behandelt, auch dort, wo konventionelle Mittel versagen oder unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Diese „interne Evidenz“ ist integraler Bestandteil moderner Versorgungsforschung und sollte als ergänzende Informationsquelle ernst genommen werden.[6],[11],[12]
Die Diskussion um die Wirksamkeit der Homöopathie wird oft auf randomisierte kontrollierte Studien reduziert, dabei gibt es eine Vielzahl von Beobachtungsstudien aus der Praxis, die ein anderes Bild zeichnen. Besonders bekannt ist die Schweizer PEK-Studie, die zwischen 1999 und 2005 durchgeführt wurde und die Komplementärmedizin, einschließlich der Homöopathie, umfassend untersuchte. Patientinnen und Patienten berichteten dort über hohe Zufriedenheit, deutliche Symptomverbesserungen und weniger Nebenwirkungen, was mitentscheidend dafür war, dass Homöopathie zeitweise in die Grundversicherung aufgenommen wurde [7]. Auch in Deutschland haben Forscher wie Michael Teut an der Charité Berlin Beobachtungsstudien zu chronischen Erkrankungen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen durchgeführt, in denen Patientinnen und Patienten klinisch relevante Verbesserungen und eine gesteigerte Lebensqualität angaben [8]. Claudia Witt, ebenfalls lange an der Charité und später an der Universität Zürich tätig, führte eine prospektive Kohortenstudie mit über 3.900 Patientinnen und Patienten durch, die homöopathische Praxen in Deutschland und der Schweiz besuchten. Über 70 Prozent der chronisch Erkrankten berichteten über deutliche Verbesserungen, die auch nach acht Jahren noch stabil waren, was die Nachhaltigkeit der Behandlung unterstreicht [9]. Ergänzend dazu dokumentieren die Registerstudien der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) seit Jahren Krankheitsverläufe und Patientenzufriedenheit in homöopathischen Praxen und zeigen Verbesserungen bei chronischen Erkrankungen wie Allergien, Migräne oder atopischer Dermatitis [10]. Diese Beobachtungsstudien sind insofern bedeutsam, als sie die reale Versorgungssituation abbilden und damit eine wichtige Ergänzung zu klinischen Studien darstellen. Sie machen deutlich, dass Homöopathie im Alltag von vielen Patientinnen und Patienten als wirksam und hilfreich erlebt wird und dass ihre Erfahrungen und die dokumentierten Verbesserungen nicht einfach ignoriert werden können, wenn man über die Zukunft der Gesundheitsversorgung spricht.

3. Inkonsistenz im Umgang mit Kassenleistungen

Die Grünen argumentieren mit knappen Mitteln der Solidargemeinschaft, ignorieren dabei aber, dass homöopathische Arzneien lediglich einen Promilleanteil der Arzneimittelausgaben verschlingen. Zugleich werden fragwürdige konventionelle Leistungen mit weitaus schwächerer Evidenz weiterhin erstattet – etwa zahlreiche invasive oder experimentelle Therapien bei schweren Erkrankungen, die oft hohe Kosten verursachen und teils nur marginale Wirksamkeit zeigen. Zudem zeigt die Wirtschaftlichkeitsprüfung, dass homöopathische Therapien oftmals zu geringeren Gesamtkosten führen, etwa durch Vermeidung starker Medikamente oder Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die Forderung der Grünen führt somit zu einer widersprüchlichen und teils willkürlichen Ausgrenzung bestimmter Therapieformen.
4. Freiheit der Therapiewahl ist gesetzlich geschützt
Die ärztliche Therapiefreiheit sowie die Selbstbestimmungsrechte des Patienten sind im Grundgesetz und in zahlreichen Bundesgesetzen ausdrücklich verankert. Der Arzt darf nach eigenem Ermessen und auf Basis eines informierten Einverständnisses des Patienten
individuell die beste Therapie wählen, auch außerhalb der Schulmedizin, sofern eine Behandlung mit vertretbarem Risiko möglich ist[13], [14]. Einschränkung der Therapiefreiheit durch pauschales Verbot homöopathischer Leistungen verletzt dieses Grundprinzip und beschneidet die Rechte sowohl von Patienten als auch Ärzten gravierend. Die Grünen widersprechen hier dem eigenen Ideal einer offenen, pluralistischen Gesundheitsversorgung.
Fazit: Der Antrag der Grünen zur Streichung der Homöopathie-Erstattung ignoriert nicht nur zahlreiche wissenschaftliche Studien, verweigert die Anerkennung langjähriger Patientenerfahrungen und ist inkonsistent im Umgang mit Kassenleistungen, sondern widerspricht auch dem gesetzlich garantierten Recht auf individuelle Therapiewahl. Eine rationale und gerechte Gesundheitspolitik muss diese Fakten berücksichtigen.

1.
https://www.dzvhae.de/gruener-antrag-homoeopathie-ist-medizinisch-und-wissenschaftlich-unhaltbar/
2.
https://www.dzvhae.de/kommentar-zum-anti-homoeopathie-antrag-zum-gruenen-parteitag/
3.
https://www.hri-research.org/de/informationsquellen/homeopathy-faqs/wissenschaftliche-beweise-fuer-die-homoeopathie/
4.
https://www.pflueger.de/magazin/kein-placebo/
5.
https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/auszuege_SECURVITAL/202004/securvital_0420_6-11.pdf
6.
https://www.swr.de/leben/gesundheit/hoererfeedback-homoeopathie-100.html
7.
Bornhöft, G., Wolf, U., von Ammon, K., Baumgartner, S., Matthiessen, P. F. et al. (2006). Health Technology Assessment Bericht Homöopathie im Rahmen des PEK. Forschende Komplementärmedizin, 13(Suppl 2), 19–29.
8.
Teut, M., et al. (2013). Effects and feasibility of an Integrative Medicine program for geriatric patients – a cluster-randomized pilot study. Clinical Interventions in Aging, 8, 953–961.
9.
Witt, C. M., et al. (2005). Outcome and costs of homeopathic and conventional treatment strategies: a comparative cohort study in patients with chronic disorders. BMC Public Health, 5, 115.
10.
Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom). (2016, aktualisiert 2021). Forschungsreader Homöopathie. WissHom.
11.
https://www.thieme.de/de/heilpraxis/erfahrungsberichte-homoeopathie-akuten-harnwegsinfekten-frauen-112765.htm
12.
https://www.gesundevielfalt.org/service/
13.
https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2019-05/Vortrag%20Rechtliche%20Aspekte%20der%20%C3%A4rztlichen%20Unabh%C3%A4ngigkeit%20-%20MB%20Fach-%20und%20Praxisforum%2014-05-2019.pdf
14.
https://arzt-medizin-recht.de/was-duerfen-aerztinnen-und-aerzte-ueberhaupt-noch-entscheiden-alles-gesetzt/