Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Bei der „klassischen“ Eigenbluttherapie, wurde bei ein und dem selben Patienten Blut aus einer Vene entnommen und dann bei diesem Patienten direkt (also ohne weitere Zugabe von weiteren Stoffen oder einer wesentlichen zeitlichen Verzögerung) wieder über eine intramuskuläre Injektion zurück injiziert.

Es gab „Varianten“ – sogenannte „Modifizierte Eigenbluttherapie“, bei welcher Blut aus einer Vene entnommen wurde, welchem man dann, bevor das Blut dem gleichem Patienten wieder zurück gespritzt wurde, zum Beispiel ein homöopathisches Produkt, welches von einem Hersteller produziert und auch für die entsprechende Injektionsart wie subcutan (also – unter die Haut) / intramuskulär (also in einen Muskel) usw. zugegeben wurde.

oder eben die von dem Gesetz bzw. auch Urteil ausgenommene „homöopathische Eigenbluttherapie, bei welcher ebenfalls Blut aus einer Vene entnommen wird, welches allerdings vor dem wieder einspritzen in eine homöopathische Verdünnung welche mindestens D4 (also 1.000´stel des Ursprungs) gebracht werden muss. Wenn ein Heilpraktiker dies anbieten möchte muss er das aber bei dem für ihn persönlich zuständigem Gesundheitsamt welches die medizinische Aufsicht hat) anmelden, damit das Amt hier kontrollierend und überwachend tätig werden kann.

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