Schon immer Menschen, welche sich mit Krankheiten, Verletzungen, Leiden und Schwangerschaft auseinandergesetzt haben.
Zunächst gab es keine politischen Systeme wie wir sie heute kennen und damit auch keine einheitliche Rechtsprechung. Trotzdem gab es schon immer Menschen die sich mit „Medizin“ auseinandergesetzt haben wie z.B. Hildegart von Bingen welche 1098 geboren wurde und 1179 verstarb.
Seit dem 16. Jahrhundert, also in der Epoche des „Absolutismus“ finden wir Medizinalverordnungen welche in deutschen Städten und Ländern erlassen wurden. Damit kam es zum Kurierverbot. Ziel war es die Ausübung der Heilkunde, speziell gegen Bezahlung, zu regeln. Das führte zu teilweise starken Beschränkungen für Personen, die wir heute als Laienheilkundige bezeichnen könnten.
Diese Kurierverbote wurden 1896 in den Mitgliedsstaaten des Norddeutschen Bundes durch eine gemeinsame Gewerbeverordnung aufgehoben. Es herrscht also jetzt praktische eine Kurierfreiheit.
Die Berufsbezeichnung „Arzt“ war zwar weiterhin geschützt und geregelt, nicht aber die heilkundliche Tätigkeit. In der Praxis bedeutete das, dass praktisch jeder ohne Rücksicht auf Kenntnisse, Erfahrung oder Ausbildung erlaubnisfrei die Heilkunde ausüben durfte.
Erst 1933 – also zur Zeit des Nationalsozialismus kam ein Wandel. Es gab zu dieser Zeit ca. 50.000 approbierte Ärzte und in etwa genauso viele Laien, welche die Heilkunde ausübten. Für die bis dahin kaum verbundenen Laien wurde 1933 der „Heilpraktiker Bund Deutschlands e.V.“ gegründet und damit unter die Kontrolle der Nationalsozialisten gestellt. Im Mai 1934 wurde der Name dann in „Heilpraktikerverbund Deutschlands, Reichsverbund e.V.“ umgeändert. Letztlich entstand 1939 das Heilpraktikergesetz in Deutschland. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde die Kurierfreiheit abgeschafft und die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ nun für alle verpflichtend, welche die Heilkunde ausüben wollten bzw. wollen ohne eine Approbation als Arzt zu haben.
So gibt es auch heute noch zwei Berufe in Deutschland welche die Heilkunde ausüben dürfen. Den Arzt und den Heilpraktiker. Was die Ärzte und Heilpraktiker heute verbindet und was Sie unterscheidet, können bald in einem weiteren Bericht nachlesen.