Heilpraktiker-Anwärter

die Definition „Heilpraktiker-Anwärter(in) der UDH-Bayern:   da der Begriff „Heilpraktiker-Anwärter“ nicht rechtlich eindeutig definiert ist haben wir für uns als Berufsverband folgende Definition festgelegt: „Heilpraktiker-Anwärter(in)“ bezeichnet eine Person, die sich auf die Überprüfung zur Erlangung der Erlaubnis nach § 1 HeilprG und der zugehörigen Durchführungsverordnung vorbereitet, ohne bereits im Besitz dieser Erlaubnis zu sein. dagegen […]