Wir sind als Heilpraktiker (auch Heilpraktiker für Psychotherapie) verpflichtet im Impressum angaben zu den berufsrechtlichen Regelungen zu hinterlegen. Konkret geschieht dass durch einen aktiven Link auf das Heilpraktikergesetz und die Durchführungsverordnung.
In den meisten Impressen ist zu lesen:
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung:
Nachzulesen im Internet unter
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/index.html oder
http://freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Heilpraktikergesetz
Die freien Heilpraktiker haben Ihre Seite überarbeitet mit der Folge, dass der letzte Link zu deren Seite nicht mehr gültig ist.
Löschen Sie nur diesen 3. Link im Impressum (hier rot gekennzeichnet). Er diente zur Absicherung nach dem Motto „Doppelt gemoppelt hält besser“ ist jedoch rechtlich nicht notwendig. Es gibt Agenturen welche Mails versenden um einen Link auf eine „Kundenwebseite“ anbieten. Davon raten wir ab.
Mit den ersten beiden Links habt Ihr alles erfüllt, was rechtlich wichtig ist. So ist das Impressum zumindest nicht abmahnfähig, wegen diesen einem Link der nun ins leere läuft. Es ist jedoch weniger aufwendig den Link zu entfernen als den versuch einer Abmahnung abzuwehren. Daher – Weg damit.