Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Aktuell läuft wieder einmal eine Abmahnkampagne, ausgehend von „Deutsche Konsumentenbund e.V.“, gegen Heilpraktiker für Psychotherapie.

Worum geht es? Es finden sich in den digitalen Medien immer wieder Kolleginnen und Kollegen welche mit Bezeichnungen wie

  • Systemischer Therapeut
  • Gesprächstherapeut
  • Hypnosetherapeut
  • usw.

werben.

 

Wir wollen hier nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese nicht erlaubt sind, wenn nicht klar der Zusatz:
Heilpraktiker für Psychotherapie dabei steht.

In Ordnung wäre:

Werner Beispiel 
Heilpraktiker für Psychotherapie 

Behandlungsschwerpunkte:
– Gesprächstherapie
– Verhaltenstherapie
– Systemische Therapie

 

Dieser Abmahnverein informiert zeitgleich mit der Abmahnung das zuständige Gesundheitsamt und stellt aktuell auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Titelmissbrauch. Wenn eine Mail gekommen ist, nehmt diese ernst. Reagiert darauf und holt Euch, wenn möglich, einen entsprechenden Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt. Prüft ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind. Die Bezeichnungen „Psychotherapeut“ oder „Kinder- und Jugendpsychotherapeut“ dürfen ausschließlich approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeuten führen.
(§1 Psychotherapeutengesetz).

Unterschreibt nichts und leistet keine voreiligen Zahlungen. Streitwerte im Wettbewerbsrecht sind meist sehr hoch angesetzt, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Nochmal – nehmt Euch einen Anwalt.

Alle Einträge, welche eine falsche Berufsbezeichnung enthalten, müssen schnellst möglich (also eigentlich sofort) gelöscht werden. Überprüft auch die wichtigsten Suchmaschinen wie „Google, Bing, Yahoo,…

Das gleiche gilt für „Printmedien“ wie z.B. Visitenkarten oder Flyer , der Briefkopf, der Rechnungskopf usw. müssen soweit möglich aus dem Verkehr gezogen, bzw. sofort verändert werden.

 

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