Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

In einer mündlichen Verhandlung, welche am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 15. Juni stattfand, bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der vorangegangenen Gerichte. Vorausgegangen ist eine Änderung im Transfusionsgesetz, welche die Eigenbluttherapie unter „Arztvorbehalt“ stellt. Auf dieser Basis hatte die Bezirksregierung von Münster den Klägerinnen und Klägern die Durchführung von bestimmten Eigenbluttherapien untersagt mit der Argumentation, dass diese gegen das Transfusionsgesetz verstoßen.

Diese Auffassung bestätigte eben nun das Bundesverwaltungsgericht. Daraus resultiert, dass die Untersagung der Eigenbluttherapien für die Klägerinnen und Kläger weiter untersagt ist.  Die nächste Instanz ist nun das Bundesverfassungsgericht. Ob bzw. wie hier eine Entscheidung fällt bleibt abzuwarten.

Wir werden über den weiteren Verlauf berichten, wenn es Neuigkeiten dazu gibt.

 

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