Wie sieht es aktuell aus? Der Bundesgesundheitsminister hat die Corona-Pandemie für beendet erklärt. Die noch verbliebene Maskenpflicht im Gesundheitsbereich endet mit dem Auslaufen des § 28b IfSG zum 07.04.2023. Damit entfällt auch die Maskenpflicht für Besucher/innen in den Heilpraktiker-Praxen.
Grundsätzlich gilt:
Heilpraktiker/innen dürfen die Erkrankung weder diagnostizieren noch behandeln (Infektionsschutzgesetz) Es besteht ein Behandlungsverbot, das auch den direkten oder indirekten Nachweis des Erregers einschließt.