Wie die meisten mitbekommen haben, sind weitere Corona-Regeln weggefallen. Was gilt nun:
Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Damit ist klar, dass auch in der Praxis des Heilpraktikers für Patienten weiterhin eine Maskenpflicht noch bis zum 7. April 2023 besteht.