Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Während der Corona-Pandemie hatten verschiedene Kostenträger sich bereit erklärt, eine Pauschale von 1,50 Euro pro Patiententermin, zu übernehmen. Nachdem diese Regelung zunächst verlängert wurde ist sie mit dem 30.06.2022 ausgelaufen. Dies scheint jedoch noch nicht allen beteiligten klar zu sein.

Die Anforderungen an die Hygiene in der Praxis bleiben selbstverständlich hoch. Aus diesem Grund muss nun jeder Praxisinhaber selbst entschieden, ob er einen Pauschalbetrag für den Hygieneaufwand ansetzt und wenn ja, wie hoch dieser Betrag ist.

Wenn eine „Hygienepauschale“ in Rechnung gestellt werden soll muss der Patient darüber informiert werden, dass die Kostenträger diesen nicht übernehmen werden und er muss der Höhe des Betrages zustimmen.

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