Die bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 folgende Maßnahmen beschlossen:
- Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wird bis einschließlich 25. Juni 2022 verlängert und angepasst.
- Mit Ausnahme des ÖPNV gilt in den Bereichen, in denen die 16. BayIfSMV eine Maskenpflicht vorsieht, künftig statt einer
FFP-2 Maske eine medizinische Gesichtsmaske. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt weiterhin FFP-2 Maskenpflicht. - Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.
Konkret bedeutet das für uns als Heilpraktiker in der Praxis – Wir, so wie auch unserer Patienten bzw. deren Begleitpersonen, müssen weiterhin im Sinne des Infektionsschutzes einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss jedoch nicht mehr FFP-2 oder FFP-3 sein, sondern es reicht eine „medizinische Schutzmaske“ zu tragen.
Davon unberührt bleiben für uns als Heilpraktiker natürlich die entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen, sowie die Selbsttestung und deren Dokumentation.