Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Die bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  (16. BayIfSMV) wird bis einschließlich 25. Juni 2022 verlängert und angepasst.
  2. Mit Ausnahme des ÖPNV gilt in den Bereichen, in denen die 16. BayIfSMV eine Maskenpflicht vorsieht, künftig statt einer
    FFP-2 Maske eine medizinische Gesichtsmaske. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt weiterhin FFP-2 Maskenpflicht.
  3. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.

Konkret bedeutet das für uns als Heilpraktiker in der Praxis – Wir, so wie auch unserer Patienten bzw. deren Begleitpersonen, müssen weiterhin im Sinne des Infektionsschutzes einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss jedoch nicht mehr FFP-2 oder FFP-3 sein, sondern es reicht eine „medizinische Schutzmaske“ zu tragen.

Davon unberührt bleiben für uns als Heilpraktiker natürlich die entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen, sowie die Selbsttestung und deren Dokumentation.

 

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