Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Das neue MTA Gesetz hat den Bundestag ohne negative Auswirkungen auf die Tätigkeit der Heilpraktiker passiert. Labor Anforderungen durch Heilpraktiker bleiben möglich, wir können also weiterarbeiten wie bisher.

In  einer weiteren Sitzung wurde das Notfall Sanitäter Gesetz  überarbeitet, welches den Notfallsanitätern die Heilkunde erlaubt. 

Die gemeinsame Anstrengung der Heilpraktikerschaft hat sich gelohnt! Gemeinsam weiter so. Wir haben es geschafft uns einzubringen. Zur Anhörung im Bundestag wurde die DDH, vertreten durch Frau Hilpert-Mühlig, eingeladen.

Detaillierte Infos und den Gesetzesentwurf findet Ihr hier:

Gesetzesentwurf Bundestag MTA Notfall

Ein Hinweis auf die Gültigkeit dieser Gesetze: 

Im Rahmen der Gesetzgebung wird die Gesetzesänderung nach Beschluss des Bundestages dem Bundesrat dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident die Gesetzesänderung zur Unterschrift. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Nach oben scrollen
Scroll to Top