Union Deutscher Heilpraktiker
Landesverband Bayern e. V.

und hier die ganzen Informationen:

Unser UDH Bundesverband e. V. hat uns gebeten folgende Urteilsbegründung von RA Dr. Sasse zum Eigenblutgerichtsverfahren an Euch weiterzuleiten. Wir möchten darauf hinweisen, dass dies nicht die Urteilsbegründung des Gerichtes ist, sondern die Ausführung von Herrn RA Dr. Sasse.

NL UDH-Bund Eigenblut Urteilsbegründung Dr. Sasse 20200817

Folgenden Absatz bitten wir Euch besonders zu beachten:

Ein Gerichtsurteil bindet grunsätzlich nur die beteiligten Parteien und hat keine direkten Auswirkungen auf Dritte. Sämtliche bereits erlassenen Untersagungs-) Bescheide der Behörden bleiben wirksam und müssen weiter beachtet werden!
Es ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen, ob ein Bescheid unter Verweis auf das zitierte Urteil angegriffen werden kann. Im Falle zukünftiger Bescheide sollte die Behörde im Anhörungsverfahren über das Urteil in Kenntnis gesetzt werden.

Quelle: https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2020/08/17/vg-osnabrueck-gestattetheilpraktikerin-zwei-formen-der-eigenblutbehandlung/

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